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LEICHENABHOLUNG

Rechtsgrundlage:

1. Polnisches Gesetz über die Friedhöfe und Totenbestattung (GBl. Dz. U. aus 2000 Nr. 23, Pos. 295 m. s. Ä.)

2. Verwaltungsprozessordnung (GBl. Dz. U. aus 2000 Nr. 98, Pos. 1071 m. s. Ä.)

3. Verfügung des Gesundheitsministers vom 27.12.2007 über die Erteilung der Erlaubnisse bezüglich des Transport von Leichen und sterblichen Überresten.

 

Anträge zum Herunterladen

1. Antrag auf Erteilung der Erlaubnis bezüglich der Leichenabholung

2. Erklärung, dass der Tod infolge einer infektiösen Krankheit erfolgte

3. Erklärung über die Befugnisse auf die Beisetzung

4. Vollmacht

 

Gebühren

Gemäß Pkt. 44 des III. Teils der Beilage zum Gesetz vom 16. Juli 2006 über die Stempelgebühr (GBl. Dz. U. aus 2012 Nr. 1282) ist die Herausgabe der Leiche und der sterblichen Überreste von der Stempelgebühr befreit. 

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